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   VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063   

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VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063 (https://dejure.org/2013,14000)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2013 - 10 BV 10.3063 (https://dejure.org/2013,14000)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2013 - 10 BV 10.3063 (https://dejure.org/2013,14000)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Dem während des Revisionsverfahrens relevant gewordenen Umstand, dass die Aufenthaltserlaubnis nach dieser Altfallregelung gemäß § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG nur mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2009 erteilt werden darf, hat der Kläger durch eine nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 264 Nr. 3 ZPO zulässige Anpassung seines Klageantrags (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 12) Rechnung getragen.

    Ein schutzwürdiges Interesse an der rückwirkenden Erteilung einer auf den 31. Dezember 2009 befristeten Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung des § 104a AufenthG und damit ein Rechtsschutzbedürfnis für sein diesbezügliches Neubescheidungsbegehren hat der Kläger, weil die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung, insbesondere eine mögliche Verlängerung nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG und der inzwischen beschlossenen weitergehenden Anschlussregelung auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, erheblich ist (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 13 f.).

    Denn für die hier verwirklichte erste Tatbestandsalternative des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AufenthG genügt, dass dem Kläger schon damals die Einbindung seiner Kontaktpersonen in eine terroristische Organisation bekannt war oder zumindest hätte bekannt sein müssen, wobei diese Kontakte über bloß zufällige oder unvermeidbare Begegnungen hinausgehen müssen und nicht nur loser Natur sein dürfen (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 23 f.).

    Etwaige nicht ausräumbare Ungewissheiten gehen dabei zu Lasten des Ausländers (BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 23).

    Die Bezüge des Klägers zur terroristischen Organisation Ansar al-Islam stehen dem von ihm geltend gemachten Anspruch zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage mit Blick auf die Befristungsregelung des § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG hier ausnahmsweise maßgeblichen Zeitpunkt (31.12.2009; BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 26) weiterhin entgegen.

    Hierfür genügt jedoch nicht, dass der Kläger jeden Bezug zu dieser Organisation bestreitet und aufgrund der strafrechtlichen und anderweitigen Verfolgung seiner Kontaktpersonen in München keinen Kontakt mehr zu diesen Personen unterhält (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 26).

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr. ...; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. ...) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt B.v. 24.2.2012 - 10 ZB 11.94 - jeweils juris).

    ... wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2008 (rechtskräftig) wegen der Beteiligung als Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit der versuchten Beteiligung an einem Mord zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt (Az. 5 - 2 StE 2/05).

    Abgesehen davon, dass sich der vom Kläger angegebene Gesprächsinhalt kaum mit dem protokollierten und übersetzten Gesprächsablauf in Einklang bringen lässt, wurden ausweislich der Feststellungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und München in den Strafprozessen unter anderem gegen ... und ... für die Ansar al-Islam bestimmte, in Europa gesammelte Spendengelder meist als "anvertraute Sache" oder "Anvertrautes" bezeichnet (vgl. z.B. OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - UA S. 105; OLG München, U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - UA S. 349 unten).

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 BV 08.2411

    Berufungsverfahren; Nachprüfungsumfang; Altfallregelung Ausländerrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Der nunmehr aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens gewonnenen Überzeugung des Senats steht schließlich auch nicht die im vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil vom 29. Juli 2009 (10 BV 08.2411) noch vertretene Auffassung entgegen, hinreichende Anhaltspunkte für eine innere Nähe oder Verbundenheit des Klägers zur Vereinigung Ansar-al-Islam bestünden nicht; der Kläger habe glaubhaft dargelegt, dass seine Kontakte zu den oben angeführten Personen rein privater bzw. sozialer Natur und zum Teil auch über seine Ehefrau vermittelt worden seien.
  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr. ...; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. ...) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt B.v. 24.2.2012 - 10 ZB 11.94 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr. ...; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. ...) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt B.v. 24.2.2012 - 10 ZB 11.94 - jeweils juris).
  • VG München, 11.07.2006 - M 4 K 05.3011
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Die dagegen erhobene Anfechtungsklage hat das Verwaltungsgericht München mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 11. Juli 2006 (Az. M 4 K 05.3011) abgewiesen.
  • VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94

    Ausweisung; Terrorismusbezug; Ermessen; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr. ...; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. ...) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt B.v. 24.2.2012 - 10 ZB 11.94 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. Mohammed Lokman Amin; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. Ata Abdoulaziz Rashid und Mazen Ali Hussein) wiederholt festgestellt (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999 -, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - jeweils juris).

    Er war nach den Feststellungen des OLG München nicht nur streng gläubig und regelmäßiger Besucher der Salam-Moschee in München, sondern befürwortete den gewaltsamen Dschihad (Jihad) und versuchte auch, andere zu seiner religiösen Denkweise hinzuführen (vgl. BayVGH, U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - juris Rn. 29).

    Weiter hat Lokman bei dieser Vernehmung angegeben, dass Abbas Mohamad Khudeir "indirekt" für die Ansar al-Islam "gearbeitet", bei Passfälschungen und Schleusungen mitgewirkt und - in seinem Auftrag - als Ansprechpartner Informationen entgegengenommen und weitergeleitet habe (zu Abbas BayVGH, U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - juris Rn. 31).

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